Rechtsprechung
BGH, 27.03.2012 - 5 StR 114/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,6158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 25 StGB; § 27 StGB
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei einem sich nicht aktiv am Geschehen beteiligenden Angeklagten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe i.R. der Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 21; StGB § 249 Abs. 2
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe i.R. der Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.2005 - 4 StR 420/05
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (untergeordneter Tatbeitrag); …
Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 5 StR 114/12
Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94). - BGH, 13.01.2010 - 5 StR 506/09
Täterschaft; Beihilfe; Interesse am Taterfolg (Beteiligung an der Beute); …
Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 5 StR 114/12
Mittäterschaft liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn ein Beteiligter nicht bloß fremdes Tun fördern will, sondern seinen Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils will; ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat hat, ist nach den gesamten von seiner Vorstellung umfassten Umständen in wertender Betrachtung zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 5 StR 506/09, NStZ-RR 2010, 139 mwN).
- BGH, 02.05.2012 - 3 StR 37/12
Beteiligung an räuberischer Erpressung durch Anwesenheit am Tatort und …
Ob er sich an der räuberischen Erpressung als Täter oder Gehilfe (zur Abgrenzung vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 5 StR 114/12 mwN) beteiligt hat, ist dem Urteil auch im Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht zu entnehmen. - BGH, 02.07.2014 - 4 StR 195/14
Erörterungsmangel zur Einbeziehung eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei der …
Der Senat verweist die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 5 StR 114/12, Rn. 8).